Wir bieten Ihnen umfassenden Service. Von unseren Leistungen profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Anbieter der Altersversorgungsprodukte, unsere Verbundpartner der Sparkassen-Finanzgruppe.

Wir garantieren eine professionelle Verwaltung der Versorgungswerke und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Dienstleistungen für Arbeitnehmer.

Alle Vertragsangelegenheiten
Wir kümmern uns um die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Neuaufnahme ins Versorgungswerk über mögliche Vertragsänderungen bis hin zum Leistungsfall und zur Auszahlung der Versorgungsleistungen.

Bei Arbeitgeberwechsel
Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens wegen eines Arbeitgeberwechsels zeigen wir alle Handlungsoptionen auf und begleiten die weitere Abwicklung.

Jährliche Mitteilungen
Einmal jährlich erhalten alle Versorgungsanwärter von uns eine Mitteilung über die aktuelle Höhe ihrer Versorgungsanwartschaften.

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder Ihrem Vertrag?

Dienstleistungen für Arbeitgeber.

Versorgungsausgleich
Im Falle eines Versorgungsausgleichs wegen Ehescheidung übernehmen wir die Abwicklung in Abstimmung mit dem Familiengericht bzw. unterstützen den Arbeitgeber bei der Beauskunftung.

Jährliche Meldung beim PSVaG
Falls das Unternehmen der Insolvenzsicherungspflicht über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) unterliegt, erstellen wir nach Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit jährlich automatisch das für die Meldung beim PSVaG notwendige Kurztestat unter Berücksichtigung aller Sondertatbestände.

Gutachten für Steuer- und Handelsbilanz
Im Bereich der fondsbasierten Direktzusage erhalten die Unternehmen einmal jährlich von uns die versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz inkl. der benötigten Aktivwert- und Marktwertbescheinigungen sowie Ertragsaufstellungen.

Auszahlung der Versorgungsleistungen
Auf Wunsch des Unternehmens übernehmen wir zudem in der Leistungsphase die Auszahlung der Versorgungsleistungen, d.h. die Ermittlung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Auszahlung der Nettoleistung an den Versorgungsberechtigten.

Rechtliche Betreuung der Versorgungswerke
Wir beobachten fortlaufend die Rechtsentwicklung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung im Hinblick auf Änderungen bestehender Gesetze sowie Gesetzesinitiativen, aktuelle Rechtsprechung sowie Verlautbarungen der Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger, um eine optimale Gestaltung und Administration der über die ÖBAV Unterstützungskasse e.V. durchgeführten Versorgungswerke sicherzustellen.

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder Ihren Verträgen?

Sie verwenden einen veralteten Browser, in dem diese Seite möglicherweise nicht korrekt dargestellt wird.